Das große Sommerturnier findet statt!​

Wir freuen uns mitzuteilen, dass das zuständige Ordnungs- und Gesundheitsamt nach Prüfung des vorgelegten Hygieneplans der Reit- und Fahrgemeinschaft Vinn e.V. die Genehmigung zur Durchführung des Sommerturniers erteilt hat.

Der Vorstand möchte sich an dieser Stelle ausdrücklich für die sehr konstruktive Zusammenarbeit mit den Behörden bedanken.

Im Folgenden findet Ihr eine Zusammenfassung wichtiger Regeln die im Hinblick auf einen reibungslosen Ablauf des Turniers unbedingt einzuhalten sind.

Registrierung

Vor Anreise bitte das Registrierungsformular downloaden und ausgefüllt mitbringen

Die Registrierung ist für jeden Teilnehmer, Helfer oder Besucher verpflichtend. Auf dem Turniergelände muss das im Rahmen der Registrierung erhaltene Zugangsbändchen getragen werden. Zur Registrierung und vor allem zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten an den Eingängen bittet der Veranstalter alle Reiter, Begleitpersonen und Besucher vor Besuch des Turniers das auf dieser Seite zum Download bereitgestellte Formular ausgefüllt mitzubringen. Wir möchten schon jetzt darauf hinweisen, dass alle im Rahmen der Registrierung erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Rückverfolgung durch die Behörden bei einer eventuellen Infektion benutzt werden. Alle Daten werden für einen Zeitraum von 2 Monaten verschlossen aufbewahrt und danach fachgerecht entsorgt.

Registrierung II

Vor Anreise bitte das Registrierungsformular II downloaden und ausgefüllt mitbringen

Durch den am 31. März 2020 neu eingefügten § 3a („Veranstaltungen mit Einhufern) der Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind Veranstalter dazu verpflichtet, Informationen über die teilnehmenden Pferde zu erfassen, aufzubewahren und bei Bedarf der zuständigen Behörde vorzulegen. Download des Formulars hier.

Übersicht der wichtigsten Regeln des Hygieneplans​

Der Hygieneplan beinhaltet einige Verhaltensregeln die von allen Reitern, Begleitpersonen und Besuchern eingehalten werden müssen. Diese Regeln sind der Corona-Situation geschuldet und dem Veranstalter ist durchaus bewußt, dass das für alle Beteiligten Mehraufwand und eventuelle Unannehmlichkeiten bedeutet. Der Verein unterstützt die Verhaltensregeln und möchte and dieser Stelle betonen, dass für uns die Gesundheit von Mensch und Tier an erster Stelle steht.

Die wichtigsten Punkte des Plans, welcher in seiner vollständigen Fassung zum Download weiter unten auf dieser Seite bereit steht, sind

    • Die Einhaltung des Abstandsgebots. 1,5 m ist die offizielle Distanz untereinander auf die tunlichst geachtet werden sollte.
    • Das Tragen von Mund-/Nasenschutzmasken vor allem in gekennzeichneten Bereichen.
      Grundsätzlich wird das Tragen einer Mund-/Nasenschutzmaske empfohlen. Eine Pflicht dazu besteht bei den Sanitärbereichen, bei der Ausgabe von Speisen und/oder Getränken und vor der Abreitehalle Dressur bei der es erfahrungsgemäß zu Ansammlungen kommt.
    • Die Einhaltung allgemeiner Hygienerichtlinien wie häufiges Händewaschen/-desinfizieren.

Der Veranstalter wird sich bemühen, trotz aller Regeln und Maßnahmen einen reibungslosen Verlauf des Turniers zu gewährleisten. Letztendlich sollen die Freude am Reitsport und unsere Pferde im Vordergrund stehen.

Der Veranstalter ist angehalten darauf hinzuweisen, das Verstöße gegen die Hygiene-und
Infektionsschutzvorgaben dokumentiert und wie folgt geahndet werden können

    • Behördlicherseits erhobenes Bußgeld
    • Ordnungsmaßnahme gegen Turnierteilnehmer gem. §921 LPO (Verwarnung, Geldbuße, Ausschluss, Verweisung/Sperre) bei Störung oder Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Durchführung einer PLS (§920.2.c LPO), Nichtbeachtung von Anordnungen (§920.2.k LPO), Verstoß von durch die Nennung eingegangenen Pflichten (§920.2.l LPO)
    • Platzverweis gegen jede auf dem Veranstaltungsgelände anwesende Person gem. §39.2 LPO

Während des Turniers werden Helfer auf eventuelle Verstöße hinweisen und die jeweiligen Personen bitten, auf die Einhaltung der Bedingungen zu achten. Unterstützt wird dies Vorgehensweise von Mitarbeitern des Ordnungsamts.